Beglaubigte Übersetzungen
Professionell. Verlässlich. Für Behörden und offizielle Zwecke.
Sie benötigen eine professionelle oder beglaubigte Übersetzung für eine deutsche Behörde, ein Gericht, eine Universität, eine Schule, einen Arbeitgeber oder eine andere Institution?
Sprachhafen unterstützt Sie bei der fachgerechten Übersetzung Ihrer Dokumente und begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zum Versand der fertigen Übersetzung.


Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen hierfür ermächtigten Übersetzer bestätigt wird.
Die fertige Übersetzung erhält einen entsprechenden Bestätigungsvermerk, Datum, Unterschrift und Stempel des ermächtigten Übersetzers.
Beglaubigte Übersetzungen werden insbesondere benötigt für
Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entscheidet grundsätzlich die Behörde oder Institution, bei der Sie das Dokument einreichen möchten.
Kann auch von einem Scan oder einer Kopie übersetzt werden?
Ja. Für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung können Sie uns Ihre Unterlagen zunächst als gut lesbaren Scan oder als hochwertige Kopie übermitteln.
Dabei wird in der beglaubigten Übersetzung kenntlich gemacht, in welcher Form das Dokument vorgelegen hat, beispielsweise: „Das übersetzte Dokument lag in Kopie vor.“ Die Beglaubigung bezieht sich dabei auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Bitte klären Sie daher im Zweifelsfall mit der Behörde, ob:
- ein Scan bzw. eine Kopie als Grundlage für die Übersetzung ausreicht
- das Original vorgelegt werden muss
- zusätzlich eine amtlich beglaubigte Kopie verlangt wird
So funktioniert Ihre Übersetzungsanfrage
1 Dokumente digital senden
Senden Sie uns zunächst einen gut lesbaren Scan aller Seiten des Dokuments. Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig sichtbar ist. Dazu gehören auch:
- Stempel
- Siegel
- Unterschriften
- handschriftliche Einträge
- Rückseiten mit Eintragungen
- Beglaubigungsvermerke
- Apostillen oder Legalisationen
Fotos können ebenfalls verwendet werden, wenn sämtliche Angaben vollständig und deutlich lesbar sind.
2 Schreibweise von Namen mitteilen
Bei Dokumenten, die nicht in lateinischer Schrift ausgestellt wurden, ist die korrekte Schreibweise von Namen und Orten besonders wichtig. Bitte senden Sie uns deshalb – sofern vorhanden – zusätzlich:
- die Schreibweise Ihres vollständigen Namens im Reisepass
- die Schreibweisen weiterer Personen
- Ortsnamen in lateinischen Buchstaben
- eine bereits vorhandene englische Übersetzung
- andere offizielle Dokumente, aus denen die gewünschte Schreibweise hervorgeht
Damit vermeiden wir unterschiedliche Schreibweisen desselben Namens in verschiedenen deutschen Dokumenten. Die vom Kunden bestätigte Schreibweise wird für die Übersetzung verwendet.
3 Prüfung und Preisangebot
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir:
- Umfang des Dokuments
- Lesbarkeit
- Sprachkombination
- erforderliche Beglaubigung
- besondere Stempel oder handschriftliche Einträge
- den voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand
Anschließend erhalten Sie von uns ein verbindliches Preisangebot. Erst nachdem Sie das Angebot angenommen haben, erhalten Sie Ihre Rechnung bzw. die entsprechenden Zahlungsinformationen.
4 Zahlung
Die Übersetzung wird nach vollständigem Zahlungseingang in Auftrag genommen und bearbeitet. Die im Angebot genannte Bearbeitungszeit beginnt grundsätzlich, sobald:
- alle erforderlichen Dokumente vorliegen
- offene Fragen zu Namen oder Schreibweisen geklärt wurden
- die Zahlung eingegangen ist
5 Anfertigung der Übersetzung
Ihre Dokumente werden sorgfältig und vollständig übertragen. Dabei werden nicht nur die eigentlichen Textinhalte berücksichtigt, sondern – soweit für das Dokument relevant – auch:
- Stempel und Siegel
- Unterschriften
- handschriftliche Vermerke
- Tabellen
- Registrierungsnummern
- Aktenzeichen
- sichtbare Besonderheiten des Originaldokuments
Unleserliche oder nicht eindeutig erkennbare Stellen werden entsprechend gekennzeichnet und nicht frei ergänzt oder erraten.
6 Entwurf und Bestätigung
Vor der endgültigen Fertigstellung kann Ihnen ein Entwurf zur Kontrolle der persönlichen Angaben zur Verfügung gestellt werden. Bitte prüfen Sie insbesondere:
- Namen
- Geburtsdaten
- Ortsnamen
- Passnummern
- Registrierungsnummern
- andere persönliche Angaben
Nach Ihrer Bestätigung wird die endgültige Fassung erstellt. Änderungen, die nach der ausdrücklichen Freigabe aufgrund nachträglich mitgeteilter anderer Schreibweisen oder neuer Dokumente erforderlich werden, können zusätzlichen Bearbeitungsaufwand verursachen.
7 Beglaubigung und Versand
Nach der endgültigen Fertigstellung wird die Übersetzung mit dem vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk des ermächtigten Übersetzers, Datum, Unterschrift und gegebenenfalls Stempel versehen.
Anschließend erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung auf dem vereinbarten Postweg. Bitte geben Sie deshalb bei Ihrer Bestellung Ihre vollständige und aktuelle Versandanschrift an.
Was bedeutet „Beglaubigung“ bei einer Übersetzung?
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der ermächtigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Übersetzer gleichzeitig bestätigt, dass das ausländische Originaldokument tatsächlich echt ist. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Verfahren:
Beglaubigte Übersetzung
Bestätigung, dass der Inhalt des vorgelegten Dokuments richtig und vollständig in die andere Sprache übertragen wurde.
Echtheitsprüfung des Originaldokuments
Prüfung, ob eine ausländische Urkunde tatsächlich von der angegebenen Behörde oder Stelle stammt und ob beispielsweise Unterschriften, Siegel oder die Funktion des Ausstellers echt sind. Eine solche Echtheitsbestätigung wird nicht vom Übersetzer durchgeführt.
Wenn eine deutsche Behörde eine Echtheitsprüfung verlangt
Bei ausländischen Urkunden kann eine deutsche Behörde zusätzlich zur Übersetzung einen Nachweis über die Echtheit des Originaldokuments verlangen. Welches Verfahren erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, in welchem Land das Dokument ausgestellt wurde. Je nach Herkunftsland kommen unterschiedliche Verfahren infrage.
Apostille
Bei Staaten, für die das Haager Apostille-Übereinkommen gilt, kann die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates eine Apostille auf der Urkunde anbringen. Die Apostille bestätigt insbesondere die Echtheit der Unterschrift, die Funktion des Unterzeichners und gegebenenfalls das Siegel der Urkunde.
Legalisation
Für andere Staaten kann eine Legalisation durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erforderlich sein. Auch hierbei wird die Echtheit bestimmter formaler Merkmale des Dokuments bestätigt.
Urkundenüberprüfung durch eine deutsche Behörde
Bei bestimmten Herkunftsländern ist eine klassische Legalisation nicht oder nicht ohne Weiteres möglich. In solchen Fällen kann eine deutsche Behörde oder ein deutsches Gericht eine Urkundenüberprüfung im Wege der Amtshilfe veranlassen. Eine solche behördliche Urkundenüberprüfung kann der Übersetzer nicht selbst durchführen oder ersetzen.
Wenn Ihr Dokument eine Apostille, Legalisation oder einen anderen amtlichen Echtheitsvermerk benötigt, empfiehlt es sich grundsätzlich, zuerst das entsprechende Verfahren durchführen zu lassen und anschließend das vollständige Dokument übersetzen zu lassen. Der Grund: Apostillen, Legalisationsvermerke, zusätzliche Stempel und amtliche Eintragungen werden Bestandteil des Dokuments und müssen gegebenenfalls ebenfalls übersetzt werden. Wenn Ihnen bereits eine Apostille oder ein anderer Beglaubigungsvermerk vorliegt, senden Sie uns bitte auch diese Seiten vollständig mit.
Welche Unterlagen benötigen wir?
Für eine schnelle Bearbeitung senden Sie uns bitte:
Ein vollständiger Scan des Dokuments
Alle Seiten müssen vollständig und gut lesbar sein.
Angaben zur gewünschten Schreibweise
Insbesondere Namen und Orte in lateinischen Buchstaben.
Falls vorhanden: Reisepass oder Identitätsdokument
Ein entsprechender Ausschnitt mit der offiziellen lateinischen Schreibweise des Namens ist in der Regel ausreichend.
Falls vorhanden: frühere Übersetzungen
Vorhandene englische oder deutsche Übersetzungen können dabei helfen, einheitliche Schreibweisen zu verwenden.
Ihre vollständige Versandanschrift
Diese benötigen wir für die Zusendung der fertigen beglaubigten Übersetzung.
Wichtige Hinweise
Vollständige Unterlagen. Bitte senden Sie grundsätzlich alle Seiten des Dokuments. Fehlende Seiten können dazu führen, dass die Bearbeitung nicht begonnen oder abgeschlossen werden kann.
Gute Scanqualität. Unscharfe, abgeschnittene oder stark spiegelnde Fotos können nicht zuverlässig übersetzt werden.
Namen und Schreibweisen. Bitte prüfen Sie die Schreibweisen sorgfältig. Bei unterschiedlichen Schreibweisen in Reisepass, Geburtsurkunde oder englischer Übersetzung teilen Sie uns bitte mit, welche amtliche Schreibweise verwendet werden soll.
Keine inhaltlichen Änderungen. Eine Übersetzung gibt den Inhalt des vorgelegten Dokuments wieder. Fehler, Abweichungen oder ungewöhnliche Angaben im Original dürfen vom Übersetzer nicht eigenständig geändert werden.
Keine Echtheitsbestätigung. Die Beglaubigung der Übersetzung bestätigt nicht die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit des Originaldokuments.
Anerkennung durch Behörden. Die Entscheidung darüber, welche Dokumente, Übersetzungen, Originale, Kopien, Apostillen oder Echtheitsnachweise erforderlich sind, trifft immer die jeweilige empfangende Behörde oder Institution. Wir empfehlen Ihnen deshalb, besondere Anforderungen vor Auftragserteilung mit der zuständigen Behörde zu klären.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Ihre Dokumente enthalten häufig sensible persönliche Informationen.
Wir behandeln die uns zur Übersetzung übermittelten Unterlagen und personenbezogenen Daten vertraulich und ausschließlich im Rahmen der Auftragsbearbeitung und der hierfür erforderlichen gesetzlichen Pflichten.
Ihre Dokumente werden nicht ohne erforderliche Grundlage an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Fragen zu Ihrer Übersetzung?
Sie sind nicht sicher, welche Unterlagen Sie benötigen oder ob für Ihren Zweck eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist?
Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan Ihres Dokuments und teilen Sie uns mit, bei welcher Behörde oder Institution die Übersetzung eingereicht werden soll. Wir prüfen Ihre Übersetzungsanfrage und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Ihre Dokumente in sicheren Händen.
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