Für Kandidatinnen und Kandidaten

Ihr Weg nach Deutschland – sprachliche Vorbereitung, Bewerbung, Dokumentenvorbereitung und berufliche Orientierung.

Ihr Weg nach Deutschland

Sprachhafen begleitet internationale Fachkräfte, Ausbildungssuchende und Bewerberinnen/Bewerber aus Sri Lanka bei sprachlicher Vorbereitung, Bewerbung, Dokumentenvorbereitung und beruflicher Orientierung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Unterlagen zu ordnen, Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, Bewerbungsunterlagen vorzubereiten und passende Arbeitgeber oder Ausbildungsbetriebe kennenzulernen.

Keine Vermittlungskosten für Kandidatinnen und Kandidaten

Die Vermittlung an Arbeitgeber ist für Kandidatinnen und Kandidaten kostenfrei. Bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen werden von Ausbildungssuchenden keine Vermittlungsgebühren verlangt oder entgegengenommen. Freiwillige Zusatzleistungen wie Sprachkurse, Bewerbungstraining, Übersetzungen, Dokumentenvorbereitung oder private Berufsvorbereitung können gesondert vereinbart werden. Diese Leistungen sind keine Vermittlungsgebühr und keine Garantie für einen Arbeitsplatz, Ausbildungsplatz, ein Visum oder eine Anerkennung.

Mögliche Berufsfelder

Wir unterstützen Bewerberinnen und Bewerber aus unterschiedlichen Berufsbereichen, insbesondere:

Pflegefachkräfte Elektrikerinnen und Elektriker Kfz-Mechatronikerinnen und Kfz-Mechatroniker Handwerkerinnen und Handwerker Fachkräfte im Hotel- und Gaststättengewerbe Technische und gewerbliche Fachkräfte Auszubildende in verschiedenen Bereichen

Die konkreten Möglichkeiten hängen von Qualifikation, Sprachstand, Berufserfahrung, Dokumentenlage, Arbeitgeberbedarf und behördlichen Voraussetzungen ab.

Typische Unterlagen für Fachkräfte

  • Lebenslauf
  • Reisepass
  • Ausbildungsurkunde oder Zertifikat
  • Zeugnis / Transcript / Fächerübersicht
  • Arbeitszeugnisse oder Nachweise über Berufserfahrung
  • Sprachzertifikate B1 oder B2, falls vorhanden
  • Weitere Unterlagen je nach Beruf und Arbeitgeberanforderung

Typische Unterlagen für Pflegefachkräfte

  • BScN- oder Diploma-Zertifikat
  • Registrierungszertifikat als Pflegekraft, z. B. Sri Lanka Nursing Council oder PHSRC
  • Transcript / Fächerübersicht
  • Lebenslauf
  • Reisepass
  • Arbeitsnachweise, falls vorhanden
  • B1- oder B2-Deutschzertifikat, falls vorhanden
  • Weitere Unterlagen nach Vorgabe der zuständigen Anerkennungsstelle

Was bedeutet berufliche Anerkennung?

Die berufliche Anerkennung ist ein Verfahren, bei dem geprüft wird, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist. Dabei werden Ausbildung, Inhalte, Dauer, Nachweise und gegebenenfalls Berufserfahrung geprüft. Bei reglementierten Berufen, zum Beispiel in der Pflege, ist die Anerkennung in der Regel notwendig, um in Deutschland in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht immer zwingend erforderlich, kann aber für Bewerbungen, Arbeitgeber und berufliche Perspektiven hilfreich sein. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Anerkennungsstelle.

Wir unterstützen bei

  • Vorbereitung und Organisation der erforderlichen Dokumente
  • Prüfung von Zeugnissen, Ausbildungsnachweisen und Berufserfahrung
  • Vorbereitung von Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen
  • Kommunikation mit Arbeitgebern, Betrieben und Einrichtungen
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
  • Unterstützung bei der Orientierung im Anerkennungsprozess
  • Vermittlung an geeignete Unternehmen, Betriebe, Hotels, Pflegeeinrichtungen oder Ausbildungsbetriebe
Die endgültige Entscheidung über Anerkennung, Visum, Aufenthalt, Einstellung oder Ausbildungsvertrag treffen ausschließlich die zuständigen Behörden und Arbeitgeber.

Anerkennung für Pflegefachkräfte

Pflegefachkräfte aus Sri Lanka benötigen für eine Tätigkeit als Pflegefachperson in Deutschland in der Regel eine berufliche Anerkennung beziehungsweise die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die zuständige Stelle prüft unter anderem die Gleichwertigkeit der Ausbildung sowie weitere Voraussetzungen. Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, kann eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich sein, zum Beispiel ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Welche Maßnahme erforderlich ist, entscheidet die zuständige Anerkennungsstelle. Sprachhafen unterstützt bei der Orientierung, Dokumentenvorbereitung, Übersetzung und Kommunikation. Eine Anerkennung wird nicht garantiert.

Fachkräfte aus Handwerk, Technik, Kfz, Elektro, Hotel und Gastronomie

Neben Pflegefachkräften unterstützen wir auch Fachkräfte aus weiteren Berufsbereichen, zum Beispiel Elektrik, Kfz-Mechatronik, Handwerk, Hotellerie, Gastronomie sowie technische und gewerbliche Berufe. Je nach Beruf kann eine formale Anerkennung erforderlich, freiwillig oder für Arbeitgeber hilfreich sein. Wir prüfen gemeinsam mit den Kandidatinnen und Kandidaten, welche Unterlagen vorhanden sind und welche Schritte für den jeweiligen Beruf sinnvoll sind.

Rechtlicher Hinweis zur Vermittlung. Sprachhafen übernimmt keine Garantie für Anerkennung, Visum, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder behördliche Entscheidungen. Die Vermittlung erfolgt nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für Gesundheits- und Pflegeberufe sind besondere gesetzliche Vorgaben zu beachten. Vor jeder Vermittlung im Gesundheits- und Pflegebereich sollte geprüft werden, ob für das Herkunftsland oder den Beruf besondere Beschränkungen gelten.

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